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VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.215 |
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Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.215
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde - TierSchG
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.215) wird abgelehnt.Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Es wird PKH beantragt" dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 S 17.215) beantragt wird.